Partnerschaftsgewalt: Zahl der Opfer in fünf Jahren um 3,4 Prozent gestiegen

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Auswertung der Polizei-Statistik für 2021 vor.

Während die Anzahl der Opfer von Gewalt in Partnerschaften von 2020 auf 2021 um drei Prozent gesunken ist, stieg sie in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 3,4 Prozent, von 138.893 in 2017 auf 143.604 im Jahr 2021. Diese Gewalt trifft deutlich überwiegend Frauen, während die Täter meist Männer sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Das zeigt die Kriminalistische Auswertung "Partnerschaftsgewalt 2021", die Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes am 24.11.2022 in Berlin vorgestellt haben.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat wird die Bundesfrauenmisterin Lisa Paus zitiert: „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Part-ner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner. Das ist die Realität. Realität ist auch, dass viele Gewaltopfer Angst haben, sich Hilfe zu holen. Deshalb brauchen wir ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsange-bot, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Ich kämpfe dafür, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Wir werden eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, um die Hilfeeinrichtungen ver-lässlich finanziell absichern zu können. Damit Frauen in Zukunft überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort und kompetente Beratung und Hilfe finden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont, dass Gewalt gegen Frauen niemals akzeptiert werden darf. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist unabdingbarer Teil unseres gesellschaftlichen Wertefundaments.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch erläutert den Begriff Partnerschaftsgewalt. Sowohl psychische als auch physische Gewalt bis zum Tötungsdelikt werden unter diesem Begriff zusammengefasst. Er sieht es als eine der Kernaufgaben des BKA, das Dunkelfeld in diesem Deliktbereich auszuleuchten und durch Forschung Informationen zu Verbreitung, Risikofaktoren, Anzeigeverhalten und Unterstützungsangeboten zu generieren.

Kernaussagen zur Partnerschaftsgewalt 2021:
(in Klammern die Angaben für 2020;)

  • 143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften (146.655)
  • 143.604 Opfer (148.031), davon 80,3 % weiblich (115.342),
    19,7 % männlich (28.262)

Art der Delikte:

  • 59,6 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
  • 24,2 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
  • 12,2 % gefährliche Körperverletzung
  • 2,5 % Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe
  • 0,3 % Mord und Totschlag
  • 1,3 % andere Delikte

Die Polizeiliche Kriminalstatistik registriert die Straftaten nicht nach der Tat-zeit, sondern zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

2021 wurden insgesamt 369 Personen als Opfer von versuchtem und vollendeten Mord und Totschlag (0,3 %) erfasst. Die Anzahl der Opfer bei vollendetem Mord und Totschlag lag bei 121, davon 109 weibliche und 12 männliche. Hinzu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt bei Frauen und zwei Fälle bei Männern. Damit sind 113 Frauen und 14 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang geworden.

Trotz Pandemie und Corona-Schutzmaßnahmen ergab sich auch 2021 kein signifikanter Anstieg der Fälle von Partnerschaftsgewalt: Insgesamt wurden 139.327 Fälle von Partnerschaftsgewalt mit Tatzeit innerhalb des Jahres 2021 registriert. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 % verglichen mit dem Vorjahr. Möglicherweise hat die Situation während der Pandemie das Anzei-geverhalten von Opfern und die Möglichkeiten zur Aufdeckung durch Dritte beeinflusst. Daher könnte sich das tatsächliche Ausmaß von Partnerschafts-gewalt vergrößert haben, ohne von der Polizei registriert zu werden. Darauf deuten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hin. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns zugenommen hat: 2021 wurden mehr als 54.000 Bera-tungen dokumentiert, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021 des Bundeskri-minalamtes finden Sie hier:
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebil-der/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, 24. November 2022

Weitere Hilfsangebote finden Sie auch hier auf ODABS.org